Benützungsordnung
gültig ab 01.01.2024
Die Benützungsordnung sichert für Besucher, Leser und Büchereipersonal einen definierten Rahmen für eine problemlose Abwicklung aller Vorgänge.
§ 1 ALLGEMEINES
Die Trägerschaft der Öffentliche Pfarrbücherei Aschach/Steyr liegt bei der Pfarre (künftig Pfarrkirche) Aschach/Steyr. Den Bestimmungen dieser Benützungsordnung unterliegt, wer die Räumlichkeiten der Bücherei betritt bzw. ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
§ 2 ÖFFNUNGSZEITEN
Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Donnerstag 17:00 bis 19:30 h (außer an Feiertagen)
- Sonntag 08:00 bis 10:30 h (auch an Feiertagen)
- Dienstag 08:30 bis 11:30 h (außer an Feiertagen und in den Ferien)
Allfällige zusätzliche Schließzeiten der Bücherei werden auf der Homepage bekannt gegeben. Dies kann durch Anschlag beim Büchereieingang sowie durch Verkündigung in den Wochenmitteilungen der Sonntagsmessen unterstützt werden.
§ 3 ORDNUNG UND SICHERHEIT
In der Bücherei ist das Lärmen, Rauchen, Essen und Trinken sowie jedes andere störende Verhalten zu unterlassen, Ausnahme davon sind vom diensthabenden Personal ausdrücklich auszusprechen. Das Büchereipersonal kann Personen, die gegen die Ordnung in schwerwiegender Weise verstoßen, bis auf weiteres von der Benützung der Bücherei ausschließen. Während einer ansteckenden Krankheit des/der Lesers/in dürfen keine Medien entlehnt werden.
§ 4 ENTLEHNUNGEN
1. Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Entlehnberechtigung ist eine unterfertigte Lesererklärung, welche die Zustimmung der maschinellen Erfassung von persönlichen Daten mit umfasst. Änderungen von angegebenen Personendaten sind anzuzeigen. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich büchereiintern verwendet und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Folgende Daten werden maschinell erfasst: Nach- und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, email-Adresse und Entlehnung.
2. Entlehnbedingungen:
Die Entlehnfrist beträgt grundsätzlich längstens 10 Wochen.
Von einem/r Leser/in können gleichzeitig höchstens 5 Medien (10 Medien pro Familienkarte) entlehnt werden.
In besonderen Fällen können durch das Büchereipersonal sowohl für die Entlehnfrist als auch für die Anzahl der von einem/r Leser/in gleichzeitig entlehnbaren Medien abweichende Bestimmungen festgelegt werden.
Eine Entlehnung ist während der Öffnungszeit der Bücherei möglich.
Ein entlehntes Medium darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Bücherei behält sich das Recht vor, ein entlehntes Medium bei schwerwiegendem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung zurückzufordern.
3. Entlehngebühren:
- Kinder/Jugendbuch pro Woche: 20 Cent
- Erwachsenenbuch, Zeitschriften pro Woche 50 Cent
- Spiele, CDs, DVDs, Tonies pro Woche 2 Euro
- Mahnung: 3,00 Euro
- Jahreskarte Schüler (Kinder-/Jugendbuch): 10,00 Euro
- Jahreskarte Familie Buch (alle gedruckten Lesemedien): 20,00 Euro
- Jahreskarte Familie max. (alle Medien): 25,00 Euro
4. Überschreiten der Entlehndauer, Mahnungen:
Ab einer Entlehndauer von 11 Wochen wird eine Verzugsgebühr von 3,00 Euro eingehoben, welche nach Ablauf von jeweils weiteren 5 Wochen um weitere 3,00 Euro erhöht wird.
Im Abstand von nicht öfter als einmal pro Monat kann eine Mahnung ausgesprochen werden. Mit der ersten Mahnung tritt eine Sperre für weitere Entlehnungen der gemahnten Person ein bis alle Medien retourniert und die angefallenen Gebühren entrichtet sind. Die Höhe der anfallenden Gebühren beträgt maximal den Neuwert des entlehnten Mediums.
5. Entlehnbeschränkungen
Das Büchereiteam berät die Benutzer/innen bei Bedarf und hilft bei der Auswahl geeigneter Literatur oder Spiele. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen behält sich das Büchereipersonal das Recht vor, Entlehnbeschränkungen über ein konkretes Medium auszusprechen (insb. bei DVDs), allerdings obliegt die letzte Verantwortung und Entscheidung darüber, welche Bücher bzw. Medien altersgerecht sind, bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
§ 5 HAFTUNG
Die Medien (Bücher, Spiele, CDs, DVDs...) sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für verlustige oder stark beschädigte Medien bzw. Medienteile haftet der/die Leser/in bzw. der Erziehungsberechtigte voll. Stellt der Leser eine schuldfreie Beschädigung fest, so ist dies umgehend dem Büchereipersonal zu melden. Wird eine entsprechende Meldung unterlassen, so ist vom Leser bzw. dem Erziehungsberechtigten im Rahmen der Haftung für die Beschädigung aufzukommen.
Spiele sind vor der Entlehnung auf Vollständigkeit (Spielfiguren, Karten...) zu überprüfen. Werden bei der Entlehnung Mängel festgestellt, so haftet der/die letzte Entlehner/in. Im Falle von verlustigen Spieleteilen wird eine Beschaffungspauschale von 10,00 Euro eingehoben.
§ 6 WÜNSCHE UND ANREGUNGEN
In der Bücherei liegt eine Vorschlagsliste auf, in der Buchbestellvorschläge eingetragen werden können. Die Entscheidung über zu beschaffende Medien obliegt jedoch zur Gänze dem Büchereipersonal. Für Anregungen und Beschwerden steht den Benutzern das Büchereiteam zur Verfügung.